Honorarvereinbarung und Abrechnungsmöglichkeiten:

Honorar ist der Preis für Dienstleistungen der sogenannten „Freien Berufe“; dazu gehört auch der Rechtsanwaltsberuf. Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars ist vom Gesetzgeber durch den Rechtsanwaltstarif (RAT) und vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag durch die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) geregelt. Eine davon abweichende vertragliche Regelung ist möglich. Ich biete Ihnen folgende Abrechnungsmöglichkeiten an:

Juristische Fachliteratur mit Lesebrille aufgeschlagen auf einem Holztisch in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Werner Mecenovic in Graz.